Hamburg - 05.01.2021

Friedenssicherung in Zeiten der Pandemie. Ethische und sicherheitspolitische Konsequenzen einer neuen Bedrohung

Von Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl

(Beim folgenden Text handelt es sich um den Impulsvortrag zur gleichnamigen Podiumsdiskussion, die am 10.12. in „hybrider Form“ stattfand)

 

Vielen Dank für die Möglichkeit der technischen Zuschaltung und natürlich der Einladung, hier sprechen zu dürfen. Mein Impuls beleuchtet, wie angekündigt, die Güterabwägung. Welche Güter können in welcher Weise gegeneinander abgewogen werden oder dürfen dies überhaupt? In Zeiten der Pandemie stellt sich diese Frage noch viel prinzipieller. Im ersten Lockdown war das Gut des Lebensschutzes und Gesundheitsschutzes u. a. von der Politik absolut gesetzt worden, um maximale Sicherheit für alle zu erreichen. Diese Absolutsetzung hat z. B. Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble in einem Interview mit dem Tagesspiegel kritisiert. 

Auf die Frage des/der Journalist*in „Woher kommen die Kriterien dafür?“ antwortete Herr Schäuble: „Man tastet sich da ran. Lieber vorsichtig – denn der Weg zurück würde fürchterlich. Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.“

Diese Worte von Schäuble waren nicht unumstritten. Warum? Schäuble sagt, das Gut „Leben“ ist ein gegen andere Güter abwägbares Gut, also kein prinzipiell absolutes Gut. Aber, um das korrekt wiederzugeben, Schäuble hat nicht gesagt, dass der Lebensschutz nicht fundamental bleiben solle. Er hat lediglich die im ersten Lockdown vorgenommene Absolutsetzung in Frage gestellt. Denn wenn man den Lebensschutz absolut setzt, kommt es zu keiner fein ziselierten Güterabwägung, kommt es zu Komplettschließungen als kollektive Strategie, ohne das individuelle Risiko bzw. das Eingehen eines eigenen Lebensrisikos zu erlauben, zu ermöglichen. 

Dies ist im zweiten Lockdown spürbar anders. Hier wird beispielsweise zwischen Selbstbestimmung und Lebensschutz abgewogen (begrenze Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen). Es geht also um eine abgewogene Verhältnismäßigkeit und nicht mehr um die Absolutsetzung eines Gutes (Leben und Gesundheit), dem alle anderen untergeordnet werden (müssen), wie Bewegungsfreiheit usw. Hier können sicherlich noch mehr Güter in Anschlag gebracht werden. Vor allem die Stabilisierung des Gesundheitssystems sollte unser Ziel sein. Wie nun die härteren Maßnahmen aussehen, bleibt abzuwarten. Bis gerade eben hätte ich an dieser Stelle den Vortrag erweitern können.

In der Ethik geht es insbesondere um die präzise Fassung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Mittel bzw. des sogenannten Übermaßverbotes in rechtlicher Hinsicht: Alle sollen vor übermäßigen Eingriffen in die Grundrechte geschützt werden, vor allem in die allgemeine Handlungsfreiheit.

Demnach müssen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger im Blick auf das angestrebte Ziel geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Das Geeignetheitsprinzip kann wie folgt gefasst werden: Das angestrebte Ziel muss durch die jeweilige Maßnahme tatsächlich erreicht oder zumindest gefördert werden. Hierbei wird die Grenze bei denjenigen Maßnahmen gezogen, die im Blick auf das Ziel nichts bewirken. 

Das Erforderlichkeitsprinzip zielt auf die Auswahl der Maßnahmen ab, denn es soll von den geeigneten Maßnahmen diejenige ausgewählt werden, welche die geringsten negativen Folgen für die wahrscheinlich Betroffenen haben wird.

In einem nächsten Schritt geht es um das Angemessenheitsprinzip, um die Abwägung, welche die negativen Folgen der Maßnahme in ein angemessenes Verhältnis zum angestrebten Ziel zu setzen versucht. Das Angemessenheitsprinzip bedeutet also: Die negativen Folgen der jeweils gewählten Maßnahme müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Vorteilen stehen: „Zweck und Mittel dürfen nicht in ein völliges Missverhältnis geraten“, wie mein Kollege Stephan Ernst formuliert. 

In einer Abwägung der Güter und Übel ist zu prüfen, ob bei der Schwere des Eingriffs angesichts des in Aussicht stehenden Nutzens noch die Grenze des Zumutbaren gewahrt ist und bleiben wird. Wichtig sind hierbei zwei ethische Grenzziehungen: Die Handlung darf sich im Hinblick auf Dauer und im Ganzen betrachtet als nicht kontraproduktiv erweisen. Es kommen also Langfristigkeit und Nachhaltigkeit hinzu. Die universale Formulierung des angestrebten Gutes, das jeweilige Gut im Ganzen soll angestrebt werden, spielt dabei ebenfalls eine Rolle.

Nach dieser eher theoretischen Einführung zur Güterabwägung sollen nun drei konkrete ethische Felder skizziert werden, in denen Güterabwägungen, auch um den Frieden in Deutschland wie weltweit zu sichern, vorgenommen werden: Die Frage nach der Vulnerabilität, das Thema der gerechten Impfstoffverteilung und als dritten Punkt der zukünftige und ethisch angemessene Umgang mit der durch die Impfung erlangten Immunität.

 

1. Vulnerabilität

Der Begriff der Vulnerabilität hat in der Coronakrise einen Höhenflug erfahren. Die besonders vulnerablen Gruppen gilt es zu schützen. Vorher war es vielleicht nicht allen geläufig, dass Vulnerabilität Verwundbarkeit, Verletzbarkeit bedeutet. Die Vulnerabilität ist zu einem Etikett geworden, um besondere Schutzmaßnahmen zu forcieren bzw. zu begründen. Ungeachtet dessen, dass nicht immer diejenigen gefragt wurden und werden, die als vulnerabel galten, so ist es doch in zwei Richtungen bedenkenswert, wer alles vulnerabel ist.

Betrachtet man nämlich die Forschung zur Vulnerabilität, so sieht man, dass eigentlich wir alle vulnerabel sind, also verletzbar. Vulnerabilität ist eine anthropologische Grundkonstante, die jedoch in situativen Zusammenhängen (kleine Wohnung in Zeiten des Lockdowns) oder aus der Struktur generierter Zusammenhänge (dysfunktionale Beziehungen, die sich verschärfen) noch einmal spezifisch virulenter in Augenschein treten kann. 

Zudem wird Im Ethikrat zwischen primären und sekundären Vulnerabilitäten unterschieden. Primäre Vulnerabilitäten wären z. B. die Isolation von Bewohner*innen im Pflegeheim. Sekundäre Vulnerabilitäten wären dann nicht die unmittelbaren Folgen, sondern eher die mittelbaren (Erschöpfung bei Eltern mit Kindern im Wechselunterricht beispielsweise). Auch diese sekundären Vulnerabilitäten müssen in einer Güterabwägung in Anschlag gebracht werden.

Und einen zweiten Zusammenhang möchte ich hervorheben, die deutliche Fokussierung auf Vulnerabilität bedingt eine andere und neue Art der Vulnerabilität, nämlich die Vulneranz (Gewaltförmigkeit). Aus dem Lateinischen ist nicht nur das Substantiv ‚vulnus‘ bekannt, sondern auch das Verb ‚vulnerare‘ (verwunden) sowie das Adjektiv ‚vulnificus‘ (Wunden schlagend). 

Eine solche Vulneranz (eine Gewaltförmigkeit, die Wunden schlägt, auch Verletzungsmacht übersetzt) ist z. B. an den Außengrenzen der Europäischen Union sichtbar und unterminiert dadurch den sozialen Frieden in Europa erheblich. Also die Fokussierung auf die eigenen Verwundbarkeiten schlägt – mit der theologischen

Vulnerabilitätsforscherin Hildegund Keul gesprochen – in eine Vulneranz in anderen Bereichen um. Wird als Gegenpol zur Vulnerablität gerne die Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit, ins Feld geführt, so ist diese bei Vulneranz nicht mehr in diesem Maße möglich. Hier gilt es auch in der Frage nach der Vulnerabilität Abwägungen vorzunehmen: Das Aufzeigen der Vulnerabilität, als dem Menschen inhärent, kann zudem die Empathiefähigkeit für die besonders Vulnerablen im besten Fall erhöhen.

 

2. Impfstoffverteilung

Der soziale Frieden in Deutschland, in Europa und weltweit wird momentan durch die Frage nach der Impfstoffverteilung doch auf eine harte Probe gestellt. Für Deutschland hat eine gemeinsame Gruppe aus Mitgliedern des Deutschen Ethikrates, der Ständigen Impfkommission und der Nationalen Akademie Leopoldina ein Positionspapier mit dem Titel „Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden?“ vorgelegt. Solche Papiere finden sich auch in anderen Ländern. Da der Impfstoff zumindest am Anfang knapp zu sein scheint, muss es zu einer Priorisierung kommen. Die Sicherheit und die Wirksamkeit des Impfstoffes und die ordnungsgemäße Durchführung sind dabei die unhintergehbaren Voraussetzungen. Deutlich wird sich dabei zu einer zeitnahen Erfassung von Impfquoten, aber auch des Erfassens von möglichen Impfkomplikationen positioniert. Die fortlaufende Aufklärung der Bevölkerung zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung muss dabei eine hohe Priorität haben, was auch das RKI mitvorantreibt.

Man muss ehrlich sein: Bei der Priorisierung handelt es sich um eine Auswahlentscheidung, bei der ethisch und rechtlich elementare Fragen wie

Gesundheits- und Lebensschutz, Gerechtigkeit und Solidarität, Prinzip der NichtSchädigung betroffen sind, also auch hier eine Abwägung stattfinden muss.

Als ethisches Prinzip für die Impfstoffverteilung wurde das Prinzip der NichtSchädigung: d. h. Vermeidung von Schäden aus Selbst- oder Fremdschutz, aber auch die Abwehr sozialen Schadens, angelegt. 

Es soll der Grundsatz der Gerechtigkeit gelten: Gleiches gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln. Menschen mit gleicher Gefährdungslage sollen gleichen Versorgungsanspruch haben, Menschen mit ungleicher Gefährdungslage werden priorisiert, also ungleich versorgt. So heißt es im Positionspapier: „Wenn eine Person durch ihren persönlichen Zustand oder durch ihre Berufstätigkeit deutlich höher gefährdet ist als die Allgemeinbevölkerung, selbst schwerwiegend oder sogar tödlich zu erkranken, dann ist es aus Gründen der Gerechtigkeit angemessen, diese Person bevorzugt zu behandeln.“ Nicht zuletzt muss die Dringlichkeit genannt werden: „Gleiches gleich, Ungleiches ungleich“ behandeln, heißt in der Anwendung u. a.: Dringlicheres dringlicher, weniger Dringliches weniger dringlich zu behandeln. Die Dringlichkeit ergibt sich entweder aus der Person (Vorerkrankung, soziale Lebenslage) oder dadurch, dass die Person berufs- oder privatbedingt in einem physisch dichten Umfeld leben muss (Stichwort des erhöhten Risikos für Transmissionen), so sind hier dringlichere Ansprüche auf den Impfstoff geltend zu machen.

Auch der Grundsatz der Solidarität wird bei der Impfstoffverteilung in Anschlag gebracht: Solidarbereite Personen zeigen z. B. Verantwortung gegenüber stärker gefährdeten Personen, indem sie das Bedürfnis auf ihren eigenen raschen Gesundheitsschutz zugunsten anderer zurückstellen. Auch dann, wenn es möglicherweise einen rechtlichen Anspruch auf einen Impfstoff gäbe – das könnte man Solidarität nennen.

Zur Verdeutlichung, dass hier abgewogen werden muss, seien auch noch einmal die vier Impfziele benannt: Verhinderung schwerer Covid-19 Fälle und Todesfälle (1), Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten Expositionsrisiko (2), Verhinderung von Ausbreitung sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Gruppen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial (3), Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens (4). Je nach Impfstoff ist auch die Priorisierung der Impfziele unterschiedlich, aber das hat ja das letzte Positionspapier der Ständigen Impfkommission diese Woche gezeigt. Zur Frage nach der Impfpflicht möchte ich an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass bis jetzt, von Seiten des Ethikrates, eine generelle Impfpflicht durchwegs abschlägig beurteilt wurde. Und wenn von Impfpflicht gesprochen wird, ist damit – für den Deutschen Ethikrat – immer die moralische Impfpflicht gemeint und nicht die rechtliche Impfpflicht. Die moralische Impfpflicht bedeutet die Pflicht, sich die Impfung genau zu überlegen und diese mahnt der Ethikrat durchaus an.

Bei der berufsbezogenen Impfpflicht waren die Einlassungen dahingehend gemacht worden: nur bei scherwiegenden Gründen und für präzise definierte Gruppen. Und in dem oben genannten Positionspapier wurde auch eine zeitliche Perspektive eingezogen: „Insofern käme eine bereichsspezifische Impfpflicht im Kontext von Impfstoffen gegen Covid 19 erst dann in Betracht, wenn eine zeitlich ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.“ Diese zeitliche Dauer wurde nicht näher definiert, gleichwohl wird damit schon deutlich, dass eine berufsbezogene Impfpflicht gerade jetzt nicht anstehen wird. Die Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstbestimmung werden in der Güterabwägung bei einer Impfstrategie als sehr hohes Gut angesehen und sollen insofern u. a. auch den sozialen Frieden in Deutschland stärken.

 

3. Impfpass bzw. Immunitätsnachweis

Nun zu einem letzten Themenkomplex: die Frage der Folgen der Immunität, wenn die Impfungen vorangeschritten sind. Sozialer Frieden in Deutschland, in Europa sowie weltweit hängt sicherlich auch davon ab, wie, wenn die Impfung erfolgt ist, mit der gewonnenen Immunität umgegangen werden kann und darf. 

Der Frage nach der Immunität ist der Deutsche Ethikrat schon nachgegangen in seiner Stellungnahme zum Immunitätsnachweis vom September 2020. Wie schwer sich die Bewertung dieses Instruments gestaltet, zeigt, dass ein Riss durch den Ethikrat ging. 12 Mitglieder zu Position A („Nein, jetzt nicht“, „ja, aber eingeschränkt“ bis hin zum „uneingeschränkten Ja“) und 12 Mitglieder zu Position B („Nein, jetzt nicht und niemals“). Sie müssen nicht nachsehen, bei welcher Position ich meinen Namen gegeben habe. Nämlich zu Position A. Ich habe lange damit gerungen.  Ich bin der Ansicht, der Einsatz eines Immunitätsnachweises, der auch staatlich mandatiert wäre, könnte ein geeignetes Mittel in der Pandemiebekämpfung darstellen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Immunitätsnachweis für andere eingesetzt wird und nicht für sich selbst, ist ein Einsatz auch ethisch vertretbar. D. h. Immunitätsnachweise für die Angehörigen zum Besuch im Pflegeheim, aber nicht um Freizeitaktivitäten zu forcieren. Also kurz gesagt: Immunitätsnachweise bereichsspezifisch und anlassbezogen einsetzen, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen oder Kontakt zu ermöglichen.

Damit ist jedoch nicht verbunden, dass öffentlich sichtbare Schutzmaßnahmen für die nunmehr Immunen aufgehoben sind (z. B. das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr), denn die Normakzeptanz soll und darf nicht erodiert werden. Damit auch der Riss durch die Gesellschaft gar nicht entsteht bzw. sich nicht vertieft, muss natürlich großflächig aufgeklärt und sozialer Diskriminierung vorgebeugt werden, d. h. die Bereiche eines solchen Immunitätsnachweises, in Analogie zum Impfpass, müssen gesetzlich festgelegt werden.

Ich habe also in meiner Positionierung abgewogen zwischen sozialer Gerechtigkeit, der möglichen Diskriminierung und den Chancen eines solchen Hilfsmittels. Ganz gegen ein solches Hilfsmittel wollte ich mich nicht aussprechen, denn jede Maßnahme sollte ergriffen werden, um die Pandemie zu bekämpfen – aber natürlich unter der Prämisse, dass sie einer Güterabwägung standhält. Denn vor allem in der ersten Zeit der Impfung ist der Blick auf den gesellschaftlichen, auf den sozialen Frieden, zu lenken, denn auch der soziale Friede sollte in diesen Pandemiezeiten in die Abwägung miteinbezogen werden.

 

Schluss:

Zum Schluss möchte ich noch auf drei mehr oder minder theologische Punkte kommen: 

Bei der Vulnerabilität ist mit der Verwundbarkeit Jesu Christi als Mensch ein bedeutendes Bezugs- und Näheverhältnis zu uns Menschen möglich. Jesus könnte als Folie für die Annahme unserer eigenen Vulnerabilität dienen.

Bei der Frage der Impfstoffverteilung kann nicht nur, aber besonders auch die globale Solidarität, von Seiten der Theologie wie Kirche, die internationale Solidarität angemahnt werden. Im Livestream des Deutschen Ethikrates zur Impfstoffverteilung in diesem November hat Mariângela Simão, die stellvertretende Generaldirektorin der WHO für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, berichtet, wie ein globaler Verteilungsrahmen für die Impfstoffe bis jetzt voranschreitet. Sie skizzierte ganz konkret zwei Verteilungsmechanismen: Die erste Phase bedeutet: Allen Ländern, die sich gemeldet haben, soll es ermöglicht werden, 20 % der Länderbevölkerung zu impfen. Wenn der Deckungsgrad von 20 % erreicht wurde, wird dann die zweite Phase gezündet, so dass alle Länder sukzessiv weitere Impfdosen bekommen. Höheres Risiko und die Vulnerabilität des jeweiligen Landes (gemessen an schweren Verläufen, Status des Gesundheitssystems) bestimmen die Geschwindigkeit. Hier ist es sicherlich notwendig, die zeitnahe Umsetzung anzumahnen mitsamt der zu stemmenden Kosten. Wollen wir nicht nach der Pandemie eine ganz andere Welt sein, so muss der internationale Frieden gewahrt und die globale Impfstoffverteilung vor allem für den globalen Süden ebenso forciert werden. Impfnationalismen sollte vorbeugend begegnet werden.

Das letzte Wort würde ich gerne Papst Franziskus geben wollen. In seiner erst kürzlich erschienenen Sozialenzyklika „Fratelli tutti“ hat er auf die Pandemie geantwortet. Seine Antwort ist die Geschwisterlichkeit. Ich zitiere aus Nr. 180. „Es ist keine pure Utopie, jeden Menschen als Bruder oder Schwester anerkennen zu wollen und eine soziale Freundschaft zu suchen, die alle integriert. Dazu braucht es Entschiedenheit und die Fähigkeit, wirksame Wege zu finden, die sie real möglich machen. Jegliches Bemühen in diese Richtung wird zu einer anspruchsvollen Ausübung der Nächstenliebe. Denn ein Einzelner kann einer bedürftigen Person helfen, aber wenn er sich mit anderen verbindet, um gesellschaftliche Prozesse zur Geschwisterlichkeit und Gerechtigkeit für alle ins Leben zu rufen, tritt er in »das Feld der umfassenderen Nächstenliebe, der politischen Nächstenliebe ein«. […] Nochmals lade ich dazu ein, die Politik neu zu bewerten, die eine »sehr hohe Berufung [ist], […] eine der wertvollsten Formen der Nächstenliebe, weil sie das Gemeinwohl anstrebt«.“ Solidarität wird mit Geschwisterlichkeit unterfüttert – eine fast schon weihnachtliche Botschaft würde ich sagen.

 

Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das zebis eine Reihe von Gastkommentatoren aus Wissenschaft, Kirche, Gesellschaft und Militär gewonnen. Ihre Beiträge veröffentlichen wir hier in loser Reihenfolge. Lesen Sie auch:
Teil 1: Internationale Beziehungen nach der Corona-Pandemie von Dr. Melanie Alamir
Teil 2: Beitrag von Generaloberstabsarzt Dr. Ulrich Baumgärtner, Inspekteur des Sanitätsdienstes
Teil 3: Grenzen! Europa im Auge der Corona-Pandemie von Dr. Erny Gillen
Teil 4: Verantwortung in Zeiten der Corona-Pandemie von Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl
Teil 5: Ethische Herausforderungen im Kontext der Corona-Pandemie von Prof. Dr. Franz-Josef Bormann

Auch die aktuelle Ausgabe des E-Journals „Ethik und Militär“ „Vulnerabilität und Resilienz in der Corona-Pandemie“ (online seit 1.12.2020) beleuchtet wesentliche ethische und sicherheitspolitische Aspekte der Pandemie.