Prof. Dr. Stefan Oeter, 1979-1983 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Heidelberg und Montpellier; nach Referendarzeit von 1987-1999 wiss. Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg; 1990 Promotion zum Dr. iur., Heidelberg; 1997 Habilitation in Heidelberg; seit 1999 Prof. für Öff. Recht und Völkerrecht und Direktor des Instituts für int. Angelegenheiten Universität Hamburg; deutsches Mitglied des Unabhängigen Expertenkomitees für die Europ. Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats (Vorsitz 2006-2013); Vorsitz der Historical Commission der Int. Society for Military Law and the Laws of War; Mitglied des Permanent Court of Arbitration, Den Haag; Forschungsschwerpunkte: vergleichende Föderalismusforschung; Schutz von Sprach- und Kulturminderheiten; Humanitäres Völkerrecht; Europäisches und int. Wirtschaftsrecht; Theorie des Völkerrechts und der int. Beziehungen.
Der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Krise des Völkerrechts
Die Völkerrechtsordnung, die 1945 mit der UN-Charta etabliert wurde, steht vor enormen Herausforderungen. Die Zurückdrängung militärischer Gewalt als Mittel der Durchsetzung politischer Interessen, die dem Gewaltverbot der UN-Charta als zentraler normativer Baustein der neuen Friedensordnung nach dem Weltkrieg zugrunde lag, hat immer wieder punktuelle Anfechtungen erlebt – die Großmächte, insbesondere die USA und die UdSSR, erlagen immer wieder der Versuchung, gegen Geist und Buchstaben der Charta auf Formen unilateraler Gewaltanwendung zurückzugreifen. Zugleich hat das System der kollektiven Sicherheit im Grunde nie so funktioniert wie ursprünglich konzipiert. Doch die Brüche des internationalen Friedens waren punktuell und stellten die Ordnung nie als Ganzes in Frage. Dies ist mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine anders geworden. Im Grunde hat Russland schon 2014 mit der Besetzung der Krim und der gewaltsamen Herauslösung des Donbass aus dem Staatsverband der Ukraine offen deutlich gemacht, dass es nicht mehr gewillt ist, sich an die Maßgaben der UN-Charta zu halten. Ernsthafte Versuche einer Rechtfertigung im Rahmen des bestehenden Normensystems hat Russland nicht mehr unternommen. Mit der dreisten Aggression vom Februar 2022, die offen auf die volle Unterwerfung, wenn nicht gar Einverleibung der Ukraine zielt, hat sich Russland endgültig vom normativen Rahmen der Friedensordnung der Jahre nach 1945 verabschiedet. Moskau macht mit Gesten der offenen Missachtung deutlich, dass es auf das liberale Projekt des „peace through law“ pfeift und stattdessen eine Großraumordnung im Geiste Carl Schmitts zu etablieren versucht, nur notdürftig kaschiert mit dem Label der „multipolaren Weltordnung“. Die zentralen Werte der UN-Charta – Gewalt- und Interventionsverbot, souveräne Gleichheit der Staaten, Selbstbestimmungsrecht der Völker – werden offen mit Füßen getreten, und selbst die normativen Errungenschaften des Humanitären Völkerrechts, die im Kern auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, werden schamlos ignoriert, mit weitverbreiteten Terrorangriffen auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur der Ukraine, der Drangsalierung der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete und der systematischen Verschleppung von weit mehr als zehntausend Kindern aus ukrainischen Familien des Ostens und Südens der Ukraine, um sie in der Folge zwangsweise zu Russen „umzuvolken“. Das ukrainische Volk, so die zugrundeliegende Botschaft, hat kein Lebensrecht und sollte sich in die ihm zugedachte Bestimmung der Zugehörigkeit zum Russentum („Russkij mir“) fügen.
Doch damit nicht genug. Der Frontalangriff des putinistischen Russland auf die etablierte Völkerrechtsordnung wird noch dramatisch verschärft durch das nun auch aus Washington das moderne Projekt der „international rule of law“ herausfordernde Zerstörungswerk des Trumpismus. Ähnlich wie das Putinsche Russland zeigt auch die neu ins Amt gekommene Trump-Administration unverhohlen ihre offene Verachtung für die etablierten rechtlichen Maßstäbe, nach innen wie nach außen, und für die dahinter stehenden ethischen Prinzipien. Präsident Trump fordert unverhohlen fremde Territorien für die USA, droht in diesem Kontext offen mit Gewalt, und zeigt zugleich fatale Nachsicht mit dem russischen Frontalangriff auf das Völkerrecht, indem er die ukrainische Regierung zu (rechtlich nicht vertretbaren) territorialen Zugeständnissen an Russland zu zwingen versucht – dabei wären die ins Auge gefassten Gebietsabtretungen nach den etablierten Maßstäben des Völkerrechts als schwere Verstöße gegen „jus cogens“ null und nichtig, eine normativ in keiner Weise vertretbare Belohnung offener Aggression.
Selbst wenn die Ukraine unter dem Druck der Umstände solche Zugeständnisse machen sollte, um einen Waffenstillstand zu erzielen, wird das Zwischenergebnis des „Einfrierens“ des Konfliktes prekär bleiben. Mehr als ein Waffenstillstand steht nicht im Raum, und ein Waffenstillstand wird mit Sicherheit nur ein vorübergehendes Intermezzo bleiben, da die russischen Kriegsziele nicht erreicht sind – und Moskau ersichtlich nicht daran denkt, sein Ziel einer völligen Unterwerfung der Ukraine aufzugeben. Der Bedarf an weiterer Unterstützung und Stärkung des ukrainischen Staates wird damit nichts an Dringlichkeit verlieren.
Wie sollte Europa mit der Herausforderung umgehen?
Den Staaten der EU, ergänzt durch Großbritannien und einige andere gleichgesinnte Staaten, stellt sich damit eine enorme Herausforderung. Die USA sind unter Präsident Trump kein verlässlicher Bündnispartner mehr, auf den man sich bei der Verteidigung der Post-1945-Friedensordnung verlassen könnte – im Gegenteil, die USA sind selbst zu einem Bedrohungsfaktor für diese Ordnung geworden. Vor dem doppelten Frontalangriff auf die bestehende Völkerrechtsordnung kapitulieren kann man eigentlich nicht, will man die Werte und normativen Grundlagen, auf die die eigene Lebensform und das europäische Sozialmodell, aber auch das Projekt der europäischen Integration gegründet sind, nicht aufgeben und zu Vasallenstaaten künftiger „Großraumordnungen“ herabsinken. Dementsprechend ist das politische Europa in hektische Betriebsamkeit verfallen. Praktisch allen Akteuren der politischen Führungsebene Europas ist klar, dass die „Stunde der Bewährung“ des europäischen Modells der „international rule of law“ geschlagen hat, die einen festen Schulterschluss der europäischen Staaten und eine zügige Vertiefung der Integration in so sensiblen Bereichen wie Sicherheit und Verteidigung erfordert, aber auch nach einer gemeinsamen Haltung in der resoluten Verteidigung der Völkerrechtsordnung verlangt.
Die Herausforderung stellt sich in mehreren Dimensionen. Der (zu erwartende) weitgehende Ausfall der USA als finanzieller wie militärischer Unterstützer der Ukraine muss kompensiert werden durch eine zügige Ausweitung der finanziellen Hilfen, aber auch der Rüstungslieferungen und der militärischen Unterstützung seitens der europäischen Staaten. Gelingt dies nicht, wird die Ukraine früher oder später der russischen Aggression zum Opfer fallen und über die Etablierung einer moskauhörigen Marionettenregierung zu einem russischen Satrapenstaat werden, unter Abtretung größerer Gebietsteile an Russland. Für nachhaltigen Frieden wird dies nicht sorgen, denn angesichts des ukrainischen Widerstandswillens wäre aller Wahrscheinlichkeit nach ein blutiger Guerillakrieg die Folge, wie schon einmal im Gefolge der Einverleibung der Westukraine in die UdSSR nach dem 2. Weltkrieg, als Partisanenkämpfe (bis weit in die 1950er Jahre hinein) einen hohen Blutzoll von der lokalen Bevölkerung wie den sowjetischen Truppen forderten.
Die Steigerung und Intensivierung der Unterstützung für die Ukraine ist alles andere als trivial. Sowohl finanziell wie militärisch wird dies den Verbund der europäischen Staaten an seine Grenzen bringen. Schon finanziell wird dies einen Kraftakt darstellen. Militärisch-logistisch werden die Herausforderungen erst recht enorm sein. Die europäische Rüstungsindustrie ist bis heute hochgradig national fragmentiert und in dieser Fragmentierung bislang nur begrenzt leistungsfähig. Im Blick auf eine Reihe militärischer Schlüsselkapazitäten, die sich in der Empirie moderner Kriegführung (wie in der Ukraine) als zentral herausgestellt haben, fehlt weitgehend das erforderliche industrielle Knowhow, von entsprechenden Produktionskapazitäten ganz zu schweigen. Europa muss insoweit dringend seine Verteidigungsindustrie stärken und ausbauen sowie kritische Kapazitäten, die aus dem eigenen Rüstungssektor nicht beschafft werden können, schnell von außen zukaufen. Stärkung und Ausbau der europäischen Verteidigungsindustrie erfordern eine Konsolidierung und vertiefte (grenzüberschreitende) Integration der Industrie. Konsolidierung und Ausbau erfordern aber ihrerseits ein erhebliches Maß an Planungssicherheit, sollen die nötigen Investitionen getätigt werden. Es bedarf dafür langfristiger, im Zeitprofil stabiler Beschaffungsverträge – was mit dem unabweisbaren Bedarf an Intensivierung der Lieferungen für die Ukraine, aber auch an einer forcierten Aufrüstung der über die letzten Jahrzehnte weithin vernachlässigten Streitkräfte der europäischen NATO-Mitglieder in Übereinstimmung steht.
Die Führungen der europäischen Staaten wissen im Kern glücklicherweise, dass sie sich im Blick auf die rüstungspolitischen wie verteidigungspolitischen Herausforderungen einer nachhaltigen Unterstützung der Ukraine nicht den Schneid abkaufen lassen dürfen – weder von außen, durch feindlich gesinnte Akteure wie die Trump-Administration, noch von innen, von Seiten der um sich greifenden populistischen Strömungen linker wie rechter Couleur, die mit Friedensphantasien einer „Lösung“ zu den Bedingungen des Kreml Stimmen zu fangen suchen. Niemand weiß, ob es gelingen wird, die geforderte Einheit des politischen Europa in diesen Fragen zu bewahren. Wenn nicht, dann fällt Europa als kollektiver Akteur aus und überlässt das Feld den Zerstörern – und das Projekt der „international rule of law“ ist am Ende gescheitert unter den Herausforderungen der bestehenden Friedensordnung seitens Russlands (und auch Chinas) sowie der Kehrtwende der Vereinigten Staaten, die weit mehr als ein Jahrhundert lang ein zentraler Treiber und Stützpfeiler des Projekts des „peace through law“ gewesen waren.
Fällt die Ukraine, so nimmt dies nicht den Druck von Europa – ganz im Gegenteil. Verwirklicht Russland seine Kriegsziele im Angriffskrieg gegen die Ukraine, im Kern die Unterwerfung (und weitgehende Einverleibung) der Ukraine in den russischen Machtbereich, so haben die baltischen Staaten und Polen allen Grund für die Befürchtung, mittelfristig die nächsten Opfer russischer Aggressionspolitik zu werden. Der von Präsident Putin reklamierte „Großraum“ endet erklärtermaßen nicht an der Westgrenze der Ukraine. Die Staaten der EU wären erst recht zu einer forcierten Aufrüstung gezwungen, wollten sie nicht ihre östlichen Mitglieder einer Politik des „Appeasement“ im Stile des Münchener Abkommens opfern – und wie nachhaltig ein derartiger Versuch der Friedenssicherung war und sein wird, wissen die Nachgeborenen eigentlich zur Genüge.
Eine glaubhafte (militärische) Verteidigung des Raumes der Europäischen Union wird im Übrigen nicht nur enorme finanzielle und rüstungspolitische Kraftanstrengungen fordern, sondern auch auf eine vertiefte Integration der militärischen Strukturen hinauslaufen müssen, also der europäischen Streitkräfte. Dies wird nicht unbedingt nach der (gelegentlich postulierten) Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee verlangen, ein bis dato eher utopisches Projekt, sondern den Aufbau integrierter multinationaler Großverbände erfordern, gemeinsamer militärischer Planungs- und Führungskapazitäten und die Vereinheitlichung von Waffensystemen und militärischen Strukturen. Soll die gemeinsame Verteidigung im Sinne einer funktionsfähigen Abschreckung glaubhaft sein, wird sie auch eine „Vorwärtsstationierung“ europäischer Truppenteile an den östlichen Grenzen des EU-Raums umfassen müssen.
Globale Dimensionen der „Bewährungsstunde“ Europas
Will sich Europa im Kampf um die künftige Völkerrechtsordnung mit seinem Modell der „international rule of law“ behaupten, so bedarf es des Schulterschlusses mit den Staaten des „Globalen Südens“. Allein aus eigener Kraft wird Europa den Mächten des Völkerrechtsnihilismus nicht genügend entgegensetzen können, um deren Zerstörungswerk am normativen Gefüge der globalen Ordnung Einhalt gebieten zu können. Wenn alles gutgeht, kann die Ukraine so weit gestärkt werden, dass das Kalkül Russlands nicht aufgeht und seine Aggression ohne nennenswerten Erfolg bleibt. Die Völkerrechtsordnung ist durch die großen Militärmächte jedoch an vielen Stellen bedroht, und es bedarf des gemeinsamen Einsatzes der kleinen und mittelgroßen Staaten weltweit, soll diese Ordnung bewahrt werden.
Eigentlich sollten die kleinen und mittelgroßen Staaten des Südens ein Interesse am Erhalt der „international rule of law“ haben. Eine „multipolare Weltordnung“ von großen Militärmächten dominierter „Großräume“ würde faktisch ihre Eigenständigkeit beseitigen und sie in den Status abhängiger Klientelstaaten herabdrücken, offen den verschiedenen Formen neokolonialer Ausbeutung ausgeliefert, die für „Großräume“ prägend sind. Doch genau hier beginnt das Problem Europas. Versuchungen neokolonialer Ausbeutung kleinerer Staaten des Südens sind den europäischen Staaten ganz und gar nicht fremd, und schon gar nicht die Neigung zu Formen paternalistischer Belehrung über das „Gute“ und „Richtige“ internationaler Politik. Europa wird sich hier ehrlich machen müssen, auch im Sinne einer neuen Bescheidenheit, soll der Schulterschluss mit dem „Globalen Süden“ gelingen – und wird sich sehr hüten müssen, nicht den Vorwurf der „Doppelstandards“ auf sich zu ziehen.
Das Verhältnis der europäischen Staaten zu den USA wirft hier erhebliche Herausforderungen auf, aber auch das Verhältnis zu Israel, das unter der ultrarechts geprägten Regierung Netanjahu immer stärker zum offenen Bruch fundamentaler Normen des Völkerrechts tendiert, unter Einforderung der Solidarität europäischer Staaten (insbesondere Deutschlands). Mit dieser Situation angemessen umzugehen, ohne die eigenen normativen Standards zu verraten, wird nicht einfach sein – doch können wir das Völkerrecht nicht glaubhaft verteidigen, wenn wir vor den krassen Völkerrechtsbrüchen der eigenen „Freunde“ die Augen verschließen. Gefordert ist hier eine normativ sensible, aber zugleich nicht besserwisserische Ordnungspolitik in Verteidigung der Grundstandards der Völkerrechtsordnung.
Abschließende Überlegungen
Die Situation, vor der man zurzeit als Völkerrechtler steht, ist beängstigend. Wir blicken, sehen wir uns das Verhalten zentraler Mächte dieser Welt an, in einen Abgrund von Zynismus, ethischem Nihilismus und Völkerrechtsleugnung. Verharren wir in Schockstarre, wird uns das Zerstörungswerk der Nihilisten unweigerlich in einen Abgrund von Gewalt, Unterdrückung und struktureller Ungerechtigkeit reißen. Das utopische Versprechen des modernen Völkerrechts, die schrittweise Herstellung gerechterer Verhältnisse, wäre am Ende. Wollen wir dem nicht tatenlos zusehen, so ist Europa herausgefordert, die Bewährungsprobe für seine normativen Überzeugungen anzunehmen und aktiv für die Verteidigung der Völkerrechtsordnung einzutreten. Dies ist – wie die Überlegungen des Beitrags gezeigt haben sollten – eine Herausforderung, die unsere Kräfte bis an die Grenzen des Möglichen führen werden.
Doch was ist die Alternative? Die geforderte Gegenstrategie wird uns viele Zumutungen abverlangen, den Verzicht auf so manche Bequemlichkeit und auf liebgewordene Glaubenssätze und Gewohnheiten. Wer hätte vor gut zehn Jahren gedacht, dass ein Nachdenken über die Herausforderungen, die die Selbstbehauptung Europas mit sich bringt, im Sinne einer Bewahrung des Projekts des „peace through law“, in Appelle zu einer Stärkung und Integration europäischer Rüstungsindustrie und nach einer forcierten Aufrüstung der europäischen Streitkräfte münden würde? Doch bewahrheitet sich hier, was kluge Geister schon vor langer Zeit postuliert haben – wer den Frieden sichern will, muss den Krieg vorbereiten, jedenfalls in einer Welt mit zu vielen skrupellosen Gewalttätern an den Schalthebeln der Macht.
Wir können natürlich vor diesen Herausforderungen kapitulieren und uns (vorübergehend) den nötigen Zumutungen entziehen, durch opportunistische Anpassung an die Forderungen der Mächtigen und Gewalttätigen. Den Frieden werden wir damit jedoch nicht sichern, geschweige denn eine „gerechte Ordnung“, die jedem Volk (und jedem Einzelnen) den Raum zur eigenen Entfaltung sichert. Frieden muss mehr sein als nur das (vorübergehende) Schweigen der Waffen. Gewalt und Unterdrückung führen zu tiefer Ungerechtigkeit, die unweigerlich den Keim neuer Gewalt in sich birgt. Dem entgehen wir nur, indem wir für eine gerechte Ordnung kämpfen – das Ideal des „gerechten Friedens“ scheint hier auf. Doch den „gerechten Frieden“ bekommen wir nicht geschenkt, wir müssen für ihn kämpfen.