Arzt oder Soldat? Zwei Rollen – ein Dilemma

Wen sollen Militärärzte angesichts knapper Ressourcen zuerst behandeln – Kameraden, Zivilisten oder den Feind? Ist eine bevorzugte Behandlung von eigenen Soldaten mit der Genfer Konvention und dem hippokratischen Eid vereinbar? Stecken Sanitäter in einer gefährlichen Doppelrolle, wenn sie in Notfällen als Kämpfer eingesetzt werden?

Über 50 Ärzte, Sanitäter, Militärseelsorger und Offiziere diskutierten mit internationalen Experten über diese aktuellen ethischen Fragen vergangenen Montag, am 6. Oktober im zebis-Symposium in der Katholischen Akademie in Bayern. Der Inspekteur des Sanitätsdiensts der Bundeswehr Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke, die Kommandeurin der Sanitätsakademie in München Generalstabsarzt Dr. Erika Franke, Generalarzt Dr. Matthiesen und Generalarzt Dr. Weller waren der zebis-Einladung gefolgt, um dieses kritische Thema der Militärethik zu beleuchten.

Professor Dr. Michael Gross aus Israel stellte hierzu eine durchaus neue und kontroverse Position vor. Laut Gross besitzen Militärärzte bei knappen Ressourcen sehr wohl das moralische Recht, eigene Kameraden bevorzugt zu behandeln. Daneben erlaube „militärische Notwendigkeit eine bevorzugte Behandlung“, so Gross. In diesem Fall müsse der Beitrag des Patienten zum „war effort“ bei der Behandlung berücksichtigt werden. Die Publikumsfragen brachten diesem neuen Ansatz große Skepsis entgegen.

Das konkrete moralische Dilemma wurde anschließend in zwei Arbeitsgruppen kontrovers diskutiert. In der einen Arbeitsgruppe versetzten Dr. Daniel Messelken und Oberstleutnant d. R. Cord von Einem die Teilnehmer in die Rolle des Sanitäters als Teil einer Front-Patrouille. Da das rote Kreuz in diesem Beispielkonflikt häufig ins Fadenkreuz gerät, ist das Sanitätsfahrzeug mit einem schweren Maschinengewehr ausgestattet. Eine Mine setzt das erste Fahrzeug der Patrouille außer Gefecht und feindliches Feuer verwundet zwei Kameraden lebensbedrohlich. Aus der Not heraus erteilt der Kommandeur seinen Sanitätern den Befehl zu schießen, obwohl sie nicht direkt beschossen werden. Sollen die Sanitäter nun den Befehl befolgen und ihren Kameraden beistehen?

So mancher Teilnehmer äußerte das Bedürfnis, den schwer verwundeten Kameraden beizustehen. Die Referenten stellten jedoch klar, dass dies eindeutig völkerrechtswidrig sei. Sanitäter dürften ausschließlich zur Selbstverteidigung ins Kampfgeschehen eingreifen. Die Arbeitsgruppe identifizierte dabei ein tieferliegendes Problem. Ein Sanitätsfahrzeug dürfe weder mit einem schweren MG ausgestattet sein, noch als Teil einer Patrouille an vorderster Front eingesetzt werden. Diese Notlösung sei das Resultat fehlender Mittel. Ein kostenintensiver Einsatz von begleitenden Helikoptern könnte die Sanitäter vor heiklen Doppelrollen bewahren.

Auch in der zweiten Arbeitsgruppe wurde der Ernstfall simuliert. Oberstabsarzt d. R. Dr. med. Dirk Fischer, Flottenarzt Dr. Volker Hartmann und Oberstleutnant Pascal May versetzten die Teilnehmer in die Lage einer Schiffsbesatzung vor Afrika. Somalische Piraten hatten einen Frachter gekapert und ein Versorgungsschiff der Bundeswehr erwartet die Verletzten der Geiselbefreiungsaktion. Zwei Soldaten, ein deutscher Zivilist und ein somalischer Pirat mit lebensbedrohlichen Verletzungen passen nicht in zwei OP-Säle. Wen soll der Arzt zuerst behandeln und nach welchen Kriterien entscheiden? Soll er den Piraten vom OP-Tisch nehmen und sterben lassen, wenn er stattdessen das Leben eines Kameraden retten könnte?

In der Gruppe konnte dies kein Arzt und keine Ärztin mit dem hippokratischen Eid vereinbaren. Die Schwelle zur aktiven Tötung sei hier eindeutig überschritten. In anderen Fällen müssten Bundeswehrärzte und Sanitäter jedoch gleichzeitig ihrer besonderen Verantwortung gegenüber ihren Kameraden gerecht werden. Hierzu äußerten einige Teilnehmer ebenso den Wunsch nach einer bevorzugten Behandlung der eigenen Truppe.

Eine weitere brisante Frage wurde auf dem Podium diskutiert. Wird im Notfall ein militärischer „VIP“ einem Gefreiten in der Behandlung vorgezogen? Bei drohender Anarchie könnte es laut Professor Gross eine Option sein, den General vor dem Gefreiten zu behandeln. Professor Dr. Olsthoorn betonte andererseits, dass in der Realität wie beispielsweise bei Handlungsanweisungen für Sanitätspersonal in Afghanistan der Rang des Patienten keinerlei Rolle spiele. Eine gute Politik orientiere sich nicht an Ausnahmen, sondern berücksichtige die Mehrzahl der Fälle und deren Dringlichkeit auf Leben und Tod. Dem Wunsch nach Handlungssicherheit in Extremsituationen erteilte Olsthoorn eine klare Absage

Was also tun, wenn die Medizinethik im Konflikt an ihre Grenzen stößt? Diese Frage muss in Deutschland und international kontrovers diskutiert werden. Im Extremfall kann dem Militärarzt oder der Sanitäterin niemand die Entscheidung abnehmen. Die moralische Verantwortung lastet damit weiterhin auf den eigenen Schultern.

Text: Julian Klinger

Im Folgenden finden Sie die Audiomitschnitte des Vortrags von Professor Michael Gross in Deutsch und Englisch, die Begrüßung von zebis-Direktorin Dr. Veronika Bock sowie vom leitenden Militärdekan Artur Wagner und die Eingangsrede von Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke.

Die Folien zum Vortrag von Professor Gross können Sie sich hier herunterladen.

Gesamte deutsche Übersetzung des Vortrages von Professor Michael Gross (mit Publikumsfragen)

Professor Michael Gross (Englischer O-Ton)

Begrüßung von zebis-Direktorin Dr. Veronika Bock

Begrüßung vom Leitenden Militärdekan Artur Wagner

Rede von Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke

Galerie

Fotos: Gertrud Maria Vaske