Das zebis richtete am 12.10.2017 in Kooperation mit dem Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz eine Weiterbildungsveranstaltung für dessen medizinisches Personal aus. Unter dem Titel „Arzt und Soldat – ein moralisches Dilemma?“ referierten Dr. Daniel Messelken (Zürich) und Oberst Cord-Dietrich von Einem (Streitkräfteamt, Bonn) völkerrechtliche und ethische Aspekte des Dienstes als Militärarzt/Militärsanitäter.
Einleitend stellte Oberstarzt Dr. Christoph Rubbert für das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz die Zwickmühle des militärischen Sanitätspersonals heraus. So kennzeichnet bereits die morgendliche Wahl der Uniform –zwischen dem weißen Klinikdress des Sanitätspersonals oder dem flecktarn-grünen Feldanzug – die Diskrepanz der verschiedenen damit verbundenen Rollen, nämlich Soldat und Arzt bzw. Sanitäter. „Ziehe ich den Arzt an, oder ziehe ich den Soldaten an?“, brachte er die Rollen- und Verantwortungsfrage auf den Punkt.
Die Direktorin des zebis Dr. Veronika Bock verwies in ihrem Grußwort unter anderem auf die bereits seit 2014 bestehende, gute Kooperation mit dem Sanitätsdienst und der Akademie der Sanität in München, die im November 2018 in der Katholischen Akademie München fortgesetzt wird.
Dr. Daniel Messelken (Zürich) diskutierte die jeweiligen Besonderheiten von Medizin- und Militärethik als verschiedenen Bereichsethiken und erläuterte anschließend aus philosophischer Sichtweise die Problematik, für medizinisches Personal von Streitkräften beides zusammenzufügen. Sehr einleuchtend erläuterte er die grundsätzlich verschiedenen Perspektiven der Militär- bzw. Medizinethik und plädierte dafür, im Zweifel immer medizinethischen Prämissen den Vorrang zu geben.
Oberst Cord-Dietrich von Einem (Streitkräfteamt) führte kurz in Rolle und Status des Sanitätspersonals gemäß dem Humanitären Völkerrecht ein, um dann anhand von Praxisbeispielen einige Fallstricke für das medizinische Personal in heutigen Einsatzszenarien aufzuzeigen. Es gelte grundsätzlich zu verhindern, Sanitätseinheiten in die Operationsführung der regulären Truppe zu integrieren, da sie sonst ihren Schutzanspruch nach Humanitärem Völkerrecht verlieren. „Sanitäter haben kein Recht zur Gewaltanwendung“, brachte er die rechtliche Position auf den Punkt. „Sie haben kein Kampfführungsrecht.“ Nur erscheint dies schwer möglich, wenn andererseits eine notärztliche Versorgung im Rahmen von Patrouillen gewährleistet sein muss.
Etwa ein Drittel der Teilnehmer war bereits als Militärarzt in einem Einsatz der Bundeswehr, wodurch die anschließende Diskussion auf einem hohen Niveau mit eindeutigem Praxisbezug erfolgte. Zwar konnten die verschiedenen Dilemmata, die ausgiebig diskutiert wurden, naturgemäß nicht aufgelöst werden, dennoch war die gedankliche Auseinandersetzung mit kritischen Situationen, die moralische Urteilskraft erfordern und deren Eintritt für medizinisches Militärpersonal in Einsätzen weltweit sehr wahrscheinlich ist, äußerst gewinnbringend. Das war einerseits der Fachexpertise der Vortragenden, auf der anderen Seite aber auch den vielen Praxisbeispielen und Erfahrungsberichten der Teilnehmer geschuldet.